Adresse
Verein Altkirch
Gotthardstrasse 7
6490 Andermatt
Tel 041 887 14 40
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Für einen Aufenthalt Anfrageformular
Bankverbindung
Raiffeisenbank Urner Oberland
| Konto | 60-3263-3 |
| IBAN | CH06 8143 3000 0024 6998 8 |
| BankenClearing (BC) | 81433 |
Abzug von Spenden für gemeinnützige Zwecke
Der Verein Altkirch ist von der Steuerpflicht befreit. Somit können Zuwendungen, die nicht an eine Leistung gebunden sind (Aufenthalt im Altkirch) von den Steuern abgezogen werden.
Bitte ganze Adresse angeben, wenn Sie Ende Jahr eine Spendenbescheinigung wünschen.
Im Kanton Uri können die Spenden (freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten) an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz abgezogen werden, sofern diese juristischen Personen öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen und deshalb von der Steuerpflicht befreit sind. Der Abzug beträgt höchstens 20 % des Nettoeinkommens gemäss Ziffer 20 der Steuererklärung. Die Zuwendungen müssen mindestens Fr. 100.-- im Jahr betragen.
Vielen Dank für's Mittragen.